Gerichtsgutachten
Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungstenors für „Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel“.
Das Sachverständigenverfahren vor Gericht ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Es gelten sehr strenge Regeln, daher bitte ich von direkter, einseitiger Kontaktaufnahme abzusehen.
Privatgutachten
Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungstenors für „Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel“.
Im Rahmen der privaten Beauftragung arbeite ich für Privatpersonen, Möbelindustrie, Insolvenzverwalter und Versicherungen.
Hier ist mir die direkte Kontaktaufnahme erlaubt, je nach Absprache zwischen den Parteien. Auch der Ablauf und die Form des Gutachtens kann hier individuell vereinbart werden.
Das Gutachten zur Vorbereitung einer Klage im Vorwege eines Rechtstreits ist häufig erforderlich, um die Ansprüche korrekt darzulegen. Ob diese Kosten in Rahmen des Rechtsstreits angerechnet werden können, oder durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, lassen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt prüfen.
Mit einem Schiedsgutachten kann die gerichtliche Auseinandersetzung und ein langer Rechtsstreit häufig verhindert werden. Über eine Schiedsabrede vereinbaren die Parteien, sich dem Ergebnis meines unabhängigen Gutachtens zu unterwerfen. Als Sachverständiger darf ich nach Absprache auch moderierend tätig werden, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.
Zuständigkeit
Die Definition meiner Bestellung „Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel“ umfasst das sehr große Spektrum von:
- Einbauküchen in handwerklicher und industrieller Fertigung
- Industriell gefertigte Möbel wie z.B. : Sofas, Sessel, Stühle, Tische, Schränke, Betten, Matratzen, Büromöbel, Gartenmöbel…