Gerichtsgutachten
Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungstenors für „Einbauküchen und
industriell gefertigte Möbel“.
Das Sachverständigenverfahren vor Gericht ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Es gelten sehr strenge Regeln, daher bitte ich von direkter, einseitiger Kontaktaufnahme
abzusehen.
Privatgutachten
Ich erstatte Gutachten im Rahmen meines Bestellungstenors für „Einbauküchen und
industriell gefertigte Möbel“.
Im Rahmen der privaten Beauftragung arbeite ich für Privatpersonen, Möbelindustrie,
Insolvenzverwalter und Versicherungen.
Hier ist mir die direkte Kontaktaufnahme erlaubt, je nach Absprache zwischen den
Parteien. Auch der Ablauf und die Form des Gutachtens kann hier individuell vereinbart
werden.
Das Gutachten zur Vorbereitung einer Klage im Vorwege eines
Rechtstreits ist häufig erforderlich, um die Ansprüche korrekt
darzulegen. Ob diese Kosten in Rahmen des Rechtsstreits angerechnet werden können, oder
durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, lassen Sie bitte Ihren Rechtsanwalt
prüfen.
Mit einem Schiedsgutachten kann die gerichtliche
Auseinandersetzung und ein langer Rechtsstreit häufig verhindert werden. Über eine
Schiedsabrede vereinbaren die Parteien, sich dem Ergebnis meines unabhängigen Gutachtens
zu unterwerfen. Als Sachverständiger darf ich nach Absprache auch moderierend tätig
werden, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.
Zuständigkeit
Die Definition meiner Bestellung „Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel“ umfasst
das sehr große Spektrum von:
- Einbauküchen in handwerklicher und industrieller Fertigung
- Industriell gefertigte Möbel wie z.B. : Sofas, Sessel, Stühle, Tische, Schränke,
Betten, Matratzen, Büromöbel, Gartenmöbel…